(Stand: 01/2024)
1. Geschäftsgegenstand
1.1. TeamPuls ist ein wissenschaftlich entwickeltes Messverfahren zur Diagnose der Leistungsfähigkeit von Teams. Das Messverfahren wird fortwährend weiterentwickelt.
1.2. TeamPuls basiert auf einem Fragebogen, der von allen Teammitgliedern, einschließlich der Teamleiter*in, zu beantworten ist. Nach Beantwortung des Fragebogens im Internet bzw. nach Zusendung der ausgefüllten Fragebögen erfolgt die Auswertung der Fragebögen und die Erstellung eines Auswertungsberichtes durch Puls Feedback-Tools GbR, im Folgenden Auftragnehmer genannt.
2. Vertragspflichten des Auftragnehmers
2.1. Der Auftragnehmer liefert den TeamPuls - Auswertungsbericht an den Auftraggeber bzw. an einen von ihm benannten Beauftragten, in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen.
2.2. Der Auftragnehmer bewahrt unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen die Rohdaten für statistische Auswertungen und Vergleiche mit vorangegangenen Messungen auf.
2.3. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche für Pflichtverletzungen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit sind der Höhe nach auf € 10.000 begrenzt.
3. Vertragspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur gewissenhaften Einhaltung folgender Anwendungsbedingungen:
3.1. Hintergrund und Ziele der Anwendung des Messverfahrens sind allen Teammitgliedern vom Teamleiter bzw. dem Teamberater im Vorfeld zu erläutern.
3.2. Die Anonymität der ausgefüllten Fragebögen und der Befragungsergebnisse ist zu gewährleisten, um einen möglichen Missbrauch der Ergebnisse (z.B. arbeitsrechtliche Konsequenzen für einzelne Teammitglieder) auszuschließen.
3.3. Alle Teammitglieder sind über die Ergebnisse des Messverfahrens zu informieren und an der Maßnahmenplanung zu beteiligen.
4. Gebühren und Abrechnung
4.1. Die Gebühren für die Nutzung von TeamPuls werden entsprechend der aktuellen Gebühren nach Erstellung des Auswertungsberichtes fällig. Sie sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
4.2. Bei Verzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne Nachweis zu berechnen.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
5.1. Der Auftraggeber hat bei der Anwendung die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und den Auftragnehmer bei eventuellen Verstößen von sämtlichen denkbaren materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
5.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Analyseergebnisse von Organisationen, in denen der Auftraggeber den Vertragsgegenstand einsetzt, nur anonymisiert und für wissenschaftliche Zwecke zu veröffentlichen. Sollte der Auftragnehmer den Namen des Auftraggebers nennen wollen, so darf das nur mit Erlaubnis des Auftraggebers erfolgen.